Vermittlungsprovision

Vermittlungsprovision

(gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)

 

Kauf, Verkauf oder Tausch

(von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen o.ä.)

bei einem Wert
bis EUR 36.336,42 je 4 %
von EUR 36.336,42 bis 48.448,50 EUR 1.453,46
ab EUR 48.448,51 je 3 %
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer)

jeweils zzgl. 20 % Umsatzsteuer

Miete
bei Miete (Wohnraum)
unbefristet oder Befristung über 3 Jahre max. 2 BMM
Befristung zwischen 1 und 3 Jahre max. 1 BMM
Untermiete von einzelnen Wohnräumen max. 1 BMM
Verlängerung oder Umwandlung des   Mietvertrages Ergänzungsprovision*
bei Miete (Geschäftsraum)
unbefristet oder Befristung über 3 Jahre max. 3 BMM
Befristung zwischen 2 und 3 Jahre max. 2 BMM
Befristung bis zu 2 Jahren max. 1 BMM
Verlängerung oder Umwandlung des   Mietvertrages Ergänzungsprovision*
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und   Käufer)

jeweils zzgl. 20 % Umsatzsteuer

 

*Ergänzung entsprechend der Gesamtdauer, auf den Betrag der einem unbefristeten Mietvertrag entspricht, bei Wohnungsmieten max. ein halber Monatsmietzins.

BMM = Bruttomonatsmiete (reiner Nettohauptmietzins und die Betriebskosten – bei Gemeinschaftsanlagen sind auch Heizung und Warmwasserkosten zur berücksichtigen) ohne Umsatzsteuer. Anschließend werden 20 % Umsatzsteuer hinzugerechnet.

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