Informationen über das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz FAGG) zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie:
Diese Richtlinie ist am 13.06.2014 in Kraft getreten und bedeutet, dass Sie als Konsument innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht – ohne Angabe von Gründen – haben. Das betrifft Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz geschlossen wurden.
Ein Makler würde daher – trotz geleisteter Dienste – seine Provision verlieren. Daher ist vor Versand eines Exposés oder etwaiger Unterlagen ein bürokratischer Vorgang zu erfüllen, sofern Sie als Kunde nicht 2 Wochen auf Informationen oder einen Besichtigungstermin warten möchten.